Allgemeines
- Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Geräte, Maschinen und sonstige bewegliche Gegenstände zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
- Abweichende Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Unsere Angebote sind freibleibend; Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
- Der Mietvertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder Übergabe des Mietgegenstands zustande.
Mietdauer
- Die Mietdauer beginnt mit Übergabe bzw. dem vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt.
- Die Rückgabe muss fristgerecht, vollständig und in gereinigtem Zustand erfolgen.
- Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns Nachberechnung zum Tagesmietpreis vor.
Mietpreise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Transport, Reinigung, Betriebsstoffe und Versicherung trägt der Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
- Verzug berechtigt uns zur Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen und ggf. Sperrung weiterer Vermietungen.
Übergabe und Rückgabe
- Der Mieter prüft das Gerät bei Übergabe auf äußerliche Schäden und Betriebsbereitschaft.
- Geräte sind bei Rückgabe vollständig, sauber und im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
- Reinigungs- und Reparaturkosten bei unsachgemäßer Rückgabe trägt der Mieter.
Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich zum sachgerechten und bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte.
- Die Bedienung darf nur durch fachkundige Personen erfolgen, Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
- Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
- Der Mieter haftet für Schäden, Diebstahl und Verlust während der Mietzeit.
Haftung und Versicherung
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen.
- Bei Ausfällen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Mieter hat die Mietgeräte gegen Diebstahl und Beschädigung ausreichend zu versichern oder haftet selbst.
Kündigung
- Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
- Ein wichtiger Grund liegt u.a. bei Zahlungsverzug oder groben Vertragsverstößen vor.
Eigentum und Nutzungsrechte
- Die Mietgeräte bleiben Eigentum des Vermieters.
- Veränderungen am Gerät durch den Mieter sind untersagt.
Gerichtsstand
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
- Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.