Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Geräte, Maschinen und sonstige bewegliche Gegenstände zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
  2. Abweichende Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  3. Unsere Angebote sind freibleibend; Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
  4. Der Mietvertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder Übergabe des Mietgegenstands zustande.

Mietdauer

  1. Die Mietdauer beginnt mit Übergabe bzw. dem vereinbarten Bereitstellungszeitpunkt.
  2. Die Rückgabe muss fristgerecht, vollständig und in gereinigtem Zustand erfolgen.
  3. Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns Nachberechnung zum Tagesmietpreis vor.

Mietpreise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Transport, Reinigung, Betriebsstoffe und Versicherung trägt der Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  4. Verzug berechtigt uns zur Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen und ggf. Sperrung weiterer Vermietungen.

Übergabe und Rückgabe

  1. Der Mieter prüft das Gerät bei Übergabe auf äußerliche Schäden und Betriebsbereitschaft.
  2. Geräte sind bei Rückgabe vollständig, sauber und im ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
  3. Reinigungs- und Reparaturkosten bei unsachgemäßer Rückgabe trägt der Mieter.

Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich zum sachgerechten und bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte.
  2. Die Bedienung darf nur durch fachkundige Personen erfolgen, Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
  3. Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
  4. Der Mieter haftet für Schäden, Diebstahl und Verlust während der Mietzeit.

Haftung und Versicherung

  1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstehen.
  2. Bei Ausfällen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Der Mieter hat die Mietgeräte gegen Diebstahl und Beschädigung ausreichend zu versichern oder haftet selbst.

Kündigung

  1. Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
  2. Ein wichtiger Grund liegt u.a. bei Zahlungsverzug oder groben Vertragsverstößen vor.

Eigentum und Nutzungsrechte

  1. Die Mietgeräte bleiben Eigentum des Vermieters.
  2. Veränderungen am Gerät durch den Mieter sind untersagt.

Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.